PRÜFPFLICHT & PRÜFFRISTEN
DGUV V3: Wer muss prüfen lassen – und wie oft?
Erfahren Sie, welche Betriebe betroffen sind, wie Prüffristen festgelegt werden und worauf es bei der Organisation ankommt.

Prüfpflichten klar und verständlich erklärt
Wer ist verantwortlich, welche Geräte und Anlagen gehören dazu und wie werden Prüffristen festgelegt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Wer muss prüfen lassen?
Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsmittel bereitstellen und die erforderlichen Prüfungen organisieren. Das betrifft auch kleine Betriebe mit Beschäftigten. Entscheidend sind die eingesetzten Arbeitsmittel, ihre Verwendung und die jeweiligen Betriebsbedingungen.
Welche Geräte und Anlagen sind betroffen?
Neben Werkzeugen und Maschinen gehören beispielsweise Computer, Monitore, Netzteile, Mehrfachsteckdosen und Küchengeräte zu den elektrischen Betriebsmitteln im Arbeitsalltag. Auch fest installierte elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind zu berücksichtigen. Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und seiner Nutzung ab.
Wie werden Prüffristen festgelegt?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Prüffristen dürfen jedoch nicht beliebig gewählt werden. Grundlage sind die Gefährdungsbeurteilung, die geltenden Vorgaben, Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und bisherige Prüfergebnisse.
Beanspruchung, Nutzungshäufigkeit, Feuchtigkeit, Staub und mechanische Belastungen beeinflussen die erforderlichen Zeitabstände. Eine pauschale Frist für sämtliche Geräte und Anlagen ist deshalb nicht automatisch geeignet.
Welche Rolle spielt der Prüfer?
Als spezialisierter Prüfdienstleister für elektrische Sicherheit verbinden wir praktische Erfahrung mit einer sorgfältigen Bewertung Ihrer Geräte und Anlagen. Dabei berücksichtigen wir die betrieblichen Einsatzbedingungen, Messergebnisse und festgestellte Mängel.
Auf dieser Grundlage geben wir Ihnen eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Empfehlung für die nächste Prüfung – abgestimmt auf Ihren Betrieb.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Wichtige Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung und die für den Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist insbesondere die DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise – je nach zuständigem Unfallversicherungsträger – die DGUV Vorschrift 4 relevant.
Prüfpflichten ernst nehmen – persönliche Haftungsrisiken vermeiden
Fehlende oder unzureichende Prüfungen können schwerwiegende Folgen haben. Werden Prüfpflichten verletzt und entsteht dadurch ein Schaden, können neben dem Unternehmen auch die verantwortlichen Personen haften – unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft entstandene Kosten von den Verantwortlichen zurückfordern.
Warten Sie nicht, bis ein Schaden Ihre Versäumnisse sichtbar macht. Als spezialisierter Prüfdienstleister unterstützen wir Sie mit sorgfältigen Prüfungen, einer verständlichen Bewertung festgestellter Mängel und nachvollziehbarer Dokumentation.
Weitere Antworten finden Sie unter Häufige Fragen.
Sie möchten die Prüfung in Ihrem Betrieb organisieren?
Teilen Sie uns mit, welche Geräte oder Anlagen geprüft werden sollen, wo sich Ihr Standort befindet und welchen Umfang Sie ungefähr erwarten. Falls Ihnen noch keine vollständige Geräteliste vorliegt, stimmen wir die nächsten Schritte gemeinsam ab.
Prüftechnik Gutenberg
Elektrische Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Umgebung.
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