DGUV V3 · DIN EN 50699 · DIN EN 50678

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Normgerecht, dokumentiert und mit sorgfältiger Planung für möglichst geringe Betriebsunterbrechungen – für Büro, Werkstatt und Gewerbe.

Zwei Monitore, Laptop mit Netzteil, Kaffeevollautomat, Wasserkocher und Steckdosenleiste auf einem Büroschreibtisch

Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind. Dazu gehören zahlreiche Geräte, die täglich in Büros, Werkstätten und anderen betrieblichen Bereichen eingesetzt werden.

DIN EN 50699 (VDE 0702)Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
DIN EN 50678 (VDE 0701)Prüfung nach einer Reparatur

Dazu zählen

  • Bürogeräte wie Monitore, Notebooks, Drucker und Ladegeräte
  • Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen und handgeführte Schleifgeräte
  • Küchengeräte wie Kaffeemaschinen und Wasserkocher
  • Reinigungsgeräte wie Staubsauger
  • Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosenleisten

Das beinhaltet unsere Prüfung

  • Erfassung und eindeutige Identifizierung der Geräte
  • Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden
  • Elektrische Sicherheitsmessungen passend zu Geräteart und Schutzklasse
  • Funktionsprüfung
  • Bewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Prüfkennzeichnung bei bestandener Prüfung

Ihr Mehrwert

  • Digitale Geräteerfassung mit eindeutiger Geräte-ID
  • Zuordnung der Geräte zu Gebäude, Etage und Raum
  • Digitale Prüfprotokolle mit Messwerten und Ergebnissen
  • Nachvollziehbare Dokumentation festgestellter Mängel
  • Transparente Angebotsgestaltung und Abrechnung
  • Terminabstimmung für möglichst geringe Betriebsunterbrechungen
  • Fristenüberwachung auf Wunsch

Rechtsgrundlagen

Die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 bilden wesentliche Grundlagen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Werden erforderliche Prüfungen versäumt und entsteht dadurch ein Schaden, können erhebliche Haftungsfolgen drohen – unter Umständen auch persönlich mit dem Privatvermögen.

Mehr zu Prüfpflichten und Haftungsrisiken →

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